Die Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie hätte bereits bis zum 17.12.2021 erfolgen müssen, doch nun scheint es endlich so weit zu sein: Das Hinweisgeberschutzgesetz hat scheinbar die letzten Hürden genommen und kann voraussichtlich „schon“ im Juni in Kraft treten. Wir fassen noch einmal zusammen, was jetzt für Arbeitgeber auf der To-do-Liste steht.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 1/23:
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Nach der am 9.5. vom Vermittlungsausschuss erzielten Einigung zum Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Bundestag am gestrigen
Der Entwurf des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes wurde Ende Juli beschlossen. Es wird demnächst in Kraft treten und endlich die EU
Deutschland und sieben weitere Staaten (Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen) werden erwartungsgemäß von der EU
Zur Aufzeichnung: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/events/das-neue-hinweisgeberschutzgesetz.html
Am 19. September fand unser Round Table
Im Titelthema greifen wir unseren Round Table zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz auf und fassen das Gespräch vom 19.9.2023 mit Dr. Jan Tibor Lelley
Am 22. Juni fand unser Round Table zum Thema „Hinweisgeberschutz“ statt. Als Experten waren Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht