Alles fing an mit der schillernden Figur Bernd Osterloh bei VW. Als dann im Januar dieses Jahres der BGH einen Schlussstrich unter die Sache hätte ziehen können, entstand Rechtsunsicherheit bei der Frage, welche Vergütung für Betriebsratsmitglieder nun angemessen ist. Das BMAS nimmt sich der Sache nun an und hat eine Expertenkommission eingesetzt.
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