Unterliegen die Arbeitsergebnisse von Mitarbeitern großen Schwankungen oder fallen sie gar dauerhaft unter ein bestimmtes Niveau, sodass sie nicht mehr den Erwartungen des Arbeitgebers entsprechen, muss gehandelt werden. Dabei ist die Kündigung jedoch immer der allerletzte Schritt.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 5/21:
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