Über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot hatten wir bereits im vergangen Jahr ausführlich gesprochen, dort ging es um einen aktuellen Fall des BAG im Zusammenhang mit der sog. Karrenzentschädigung. Was aber passiert, wenn eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt und das Arbeitsverhältnis formal fortbesteht, weil über die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Kündigung noch nicht entschieden wurde?
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 4/23:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Was ist im Rahmen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei einer Kündigung zu beachten und wie berechnet sich die dann meist fällige
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