Arbeitnehmer sollen sich voll und ganz ihrer vertraglich geschuldeten Tätigkeit widmen. Dennoch muss es Ausnahmen geben und auch Privates erlaubt sein. Wo aber ist die Grenze und was kann der Arbeitgeber verbieten, wie sehen etwaige Sanktionen aus und was kann in welcher Form geregelt werden?
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 11/21:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Alle Jahre wieder dreht sich alles um das Thema Weihnachtsgeld und in diesem Zusammenhang lohnt sich natürlich auch ein Blick auf weitere
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Die Auszeit vom Beruf ist nicht nur für Arbeitnehmer attraktiv. Auch der Arbeitgeber kann profitieren, sofern er klare Regelungen trifft. Wir stellen
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