Psychische Erkrankungen und Arbeitsschutz

Bild: pixabay.com
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Die Vorbeugung psychischer Erkrankungen im beruflichen Kontext ist Teil des Arbeitsschutzes und liegt daher auch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Arbeitsbedingter Stress kann die Ursache solcher Erkrankungen sein. Diese gilt es – vor allem mit Blick auf den Wandel der Arbeitswelt – bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen.

Seit Jahren lassen sich steigende Zahlen von Krankschreibungen, deren Ursachen Bezüge zur psychischen Gesundheit aufweisen, feststellen. Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung führen jedoch nur wenige Unternehmen durch. Eine solche unterblieb bei über der Hälfte der Befragten. Einer Studie im Auftrag der Dekra zufolge bieten lediglich 40 % der Unternehmen konkrete gesundheitsfördernde Maßnahmen an. Insbesondere erkennen viele Arbeitgeber psychische Risiken weniger an als physische.

Nach einer Trendabfrage der Internationalen SOS Stiftung ist immerhin davon auszugehen, dass die Budgets für das Betriebliche Gesundheitsmanagement in Unternehmen bis 2031 wachsen. Da u. a. Remote Work die Psyche belastet und diese vor allem durch die Corona-Pandemie deutlich verbreiteter ist als noch vor zwei Jahren, sehen 21 % der Befragten die Arbeit im Homeoffice als Hauptimpulsgeber für zukünftige finanzielle Mehraufwendungen in diesem Bereich.

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 7/21:

Die Covid-19-Pandemie sorgt im Arbeitsrecht für viel Bewegung. Das lange umstrittene Arbeiten im Homeoffice ist nunmehr gelebte Realität – wenn zunächst auch...

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