Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der Corona-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) sowie den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung sowie einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beschlossen.
Das Maßnahmenpaket beinhaltet u. a. die Verlängerung der Regelung zur Kurzarbeitergelderhöhung sowie die Verlängerung der Zugangserleichterungen zu Kurzarbeit für Betriebe bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres. Darüber hinaus wird die Dauer des möglichen Bezugs von Kurzarbeitergeld für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember dieses Jahres begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, maximal bis zum 31. Dezember 2021.
Das Beschäftigungssicherungsgesetz soll gemeinsam mit beiden Verordnungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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Jüngst hat das Bundeskabinett die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld um drei Monate bis 31. Dezember verlängert, möglicherweise folgt
In der neuesten Podcast-Folge in der Reihe "Kurz gefragt" erwartet Sie ein Update zum Kurzarbeitergeld:
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