Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld verlängert

Quelle: pixabay.com
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Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 18.11.2020 mit der Mehrheit der Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung in Zeiten der Covid-19-Pandemie in geänderter Fassung zugestimmt. So werden die zum Jahresende auslaufenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende 2021 verlängert.

Der Entwurf sieht konkret vor: "Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77% ab dem vierten Monat und auf 80/87% ab dem siebten Monat) wird bis zum 31.12.2021 verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis 31.12.2021 verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt. Zudem wird der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt, dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50% der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss."

Die Maßnahmen stoßen weitgehend auf Zustimmung bei den Experten, wenngleich im Einzelnen Kritik laut wird. So findet bspw. Holger Schäfer vom Institut der Deutschen Wirtschaft den Zeitraum für die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bis Ende 2021 sehr lang. Es gäbe so keinen echten Anreiz zum Ausstieg aus der Kurzarbeit. Zudem bemängelt er eine fehlende Evaluation der Maßnahmen.

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