Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben 4,5 Millionen Arbeitnehmer – das entspricht 12 % - im Jahr 2021 über ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet. Bei den Männern betrug der Anteil 14 %, bei den Frauen war es jede Zehnte.
Dabei leisteten vor allem Beschäftigte in den Bereichen der Finanz- und Versicherungsleistungen mit 19 % sowie der Energieversorgung mit 18 % Überstunden. Im Gastgewerbe und in der Kultur- und Unterhaltungsbranche war der Anteil mit 6 % bzw. 8 % am geringsten.
Der Umfang der Überstunden lag regelmäßig bei wenigen Wochenstunden. Ein Drittel leistete weniger als fünf Stunden Mehrarbeit. Bei fast 60 % waren es unter zehn und bei 29 % 15 oder mehr Stunden.
Mehr als jeder Fünfte erhielt für Überstunden zudem keinen finanziellen Ausgleich. Etwa 18 % erhielten eine Vergütung und über 70 % eine Gutschrift auf ihrem Arbeitszeitkonto.
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 7/22:
Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Die Energiekrise betrifft neben Privathaushalten auch einen Großteil der Unternehmen. Laut einer aktuellen Befragung des Umfrage- und
Seit 1. September und (zunächst) bis 28. Februar 2023 legt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in
Seit einiger Zeit schon wird die Idee der Viertagewoche weltweit diskutiert und in einigen Ländern bereits getestet. Die zentrale Idee dahinter ist es
Über die Arbeitszeiterfassung wurde zuletzt im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil diskutiert. Zwar wurden
Arbeitnehmer wünschen sich flexible Arbeitszeiten. Das zeigen Untersuchungen des Anbieters für Personaldienstleistung SD Worx. 52 % der deutschen