Weihnachtsfeier und Infektionsschutz: Worauf müssen Unternehmen achten?
In vielen Unternehmen stehen aktuell die Weihnachtsfeiern an. Mit der Frage, ob angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie Präsenzweihnachtsfeiern überhaupt stattfinden können, hat sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) befasst.
Die derzeit gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung räumt Betrieben grundsätzlich einen gewissen Spielraum ein. Sie müssen ohnehin im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept erarbeiten, welches spezielle, auf die Situation im jeweiligen Betrieb angepasste Maßnahmen zum Infektionsschutz enthält. Diese sollten sie dann ebenso bei Veranstaltungen, wie der betrieblichen Weihnachtsfeier, einhalten.
Laut der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist auch in Innenräumen das Tragen von Schutzmasken entbehrlich, wenn andere Mittel zur Verfügung stehen und ausreichen, um den Infektionsschutz zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen, wie regelmäßiges Lüften und das Einhalten eines Mindestabstands.
Zudem sind laut der DGUV neben der bundesweit geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung auch die jeweiligen Landes- und kommunalen Regelungen zu beachten.
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 11/22:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
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