Seit 30.11.2022 ist ChatGPT der Öffentlichkeit frei zugänglich. Laut einer Studie des TÜV-Verbands erwartet die Mehrheit der dort Befragten, dass sich der Einsatz von KI positiv auf das Arbeitsleben auswirken wird. Am häufigsten nutzen die Teilnehmer den Chatbot zu Unterhaltungszwecken (52 %), für Recherchen (44 %) sowie zur Texterstellung (40 %). Allerdings fehlt es 56 % an Vertrauen in die Ergebnisse. 83 % fordern einen gesetzlichen Rahmen für den Einsatz von KI. In der EU wird der sog. AI Act voraussichtlich bis 2026 in Kraft treten.
Verschiedene Berufsgruppen profitieren bereits jetzt vom Einsatz neuer Technologien. In einem aktuellen Kommentar beschreibt Alexander Broj, Head of Consulting Central Europe, Cognizant, wie der Einsatz von KI sogar zu mehr Empathie in der Arbeitswelt führen kann. Statt der teilweise vorhandenen Angst vor Entmenschlichung und dem Ersetzen des Menschen durch KI, sieht Broj in der Technologie die Möglichkeit, menschliche Fähigkeiten zu erweitern.
Gerade die Empathie hat häufig den Status einer rein menschlichen Fähigkeit, da sich KI nicht in die Empfindungen anderer hineinversetzen kann. Sie ist jedoch in der Lage, „große Datenmengen zu analysieren, komplexe Muster zu entschlüsseln und intelligente Vorhersagen zu treffen“, wie Broj schreibt. Als konkrete Potenziale nennt er u. a. die Verbesserung der Kommunikation im Unternehmen, die Zunahme von Inklusion sowie die Förderung der psychischen Gesundheit der Beschäftigten.
„KI wird menschliche Interaktionen niemals vollständig ersetzen können. Aber durch die Kombination mit menschlichem Einfühlungsvermögen können Personalverantwortliche ihr eigenes Potenzial voll ausschöpfen – mit dem Ziel, einen positiven Einfluss auf die Unternehmenskultur zu nehmen und den Geschäftserfolg zu sichern“, so Broj.
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Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
● Problempunkt
Zu allen Arbeitnehmern, die ein Arbeitgeber beschäftigt, verarbeitet er in erheblichem Umfang personenbezogene Daten
●Problempunkt
Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt
Sowohl aus der Blickrichtung von Unternehmen als auch aus der von Beschäftigten können langfristig angelegte, strukturierte Fachlaufbahnen
Fehlende vertragliche Regelungen
Problemstellung:
Viele Unternehmen führen mobile Arbeit lediglich als informelle Option ein, ohne
Übernimmt ein Arbeitgeber die Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung können diese u. U. lohnsteuerfrei geleistet werden.
Eine Angestellte eines Pflegeheims ficht ihre Kündigung vor einem deutschen Arbeitsgericht an. Sie beruft sich auf das Verbot, einer Schwangeren zu