Trotz der Zunahme des Genderns in der deutschen Sprache, wird die Debatte darum noch immer hitzig geführt. Auch der Algorithmus der US-amerikanischen Suchmaschine Google ist darauf nicht ausgerichtet.
Wettbewerbsnachteile für Rechtsanwältinnen
Die Online-Mandatsakquise spielt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine wichtige Rolle. Websites, auf welchen (ausschließlich) die weibliche Form Verwendung findet, sind bei den Suchergebnissen jedoch unterrepräsentiert. Das gilt sogar, wenn explizit nach einer „Anwältin“ gesucht wird. Durch die Ausrichtung des Google-Algorithmus auf das generische Maskulinum können also sogar Wettbewerbsnachteile für Rechtsanwältinnen – wie auch Angehörige anderer Berufsgruppen – entstehen. Abhilfe schafft einstweilen nur die Streuung des Wortes „Rechtsanwalt“ auf Websites und Landingpages.
Bei seinen Berechnungen bezieht der Algorithmus u. a. die Gewichtung der Keywords auf Websites mit ein. Dadurch erkennt die selbstlernende KI die bestehenden Benachteiligungen und Veränderungen der Sprache nicht, kann also auch nicht darauf reagieren.
Suchverhalten der Nutzer trägt zu Benachteiligung bei
Hinzu kommt, dass viele Nutzer den Begriff „Anwalt“ in die Suchmaske eingeben, ohne dabei tatsächlich (nur) einen männlichen Rechtsbeistand zu suchen. Das führt ebenfalls dazu, dass die KI Rechtsanwälte, also die männliche Form, bei den angezeigten Suchergebnissen vorzieht. „Google berücksichtigt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Fakt, dass weitaus öfter nach ‚Rechtsanwalt‘ gesucht wird“, sagt Stefan David, Suchmaschinen-Experte beim auf Online-Anwaltsmarketing spezialisierten Start-up Jurebus. „Deshalb werden männliche Rechtsanwälte im Suchergebnis wohl alles in allem priorisiert.“
Wir haben darüber ausführlich mit ihm gesprochen. Das ganze Interview finden Sie im aktuellen Heft.
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