Zwanzig Fragen an Prof. Dr. Martin Franzen

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 Prof. Dr. Martin Franzen - Lehrstuhlinhaber für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Ludwig-Maximilian- Universität München
Prof. Dr. Martin Franzen - Lehrstuhlinhaber für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Ludwig-Maximilian- Universität München

Was und wo haben Sie gelernt?
Jurastudium in Heidelberg und an der FU Berlin, Rechtsreferendariat in Berlin; Promotion und Habilitation an der FU Berlin.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Wahrscheinlich wäre ich in den auswärtigen Dienst gegangen. Mein akademischer Lehrer Dieter Heckelmann hat mich aber davon überzeugt, eine Hochschulkarriere einzuschlagen und am Lehrstuhl die Habilitation zu schreiben. Das war eine sehr richtige Entscheidung.

Warum haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?
Wegen der Unabhängigkeit: Als Professor kann man die Themen, mit denen man sich beschäftigt, weitgehend autonom wählen.

An meinem Beruf fasziniert mich/mag ich besonders ...
… die Unabhängigkeit und Vielseitigkeit der Tätigkeit.

Wenn ich an meine ersten Berufsjahre denke, ...
… habe ich überwiegend gute Erinnerungen.

Welcher Rat hat Ihnen auf Ihrem beruflichen Weg am meisten genützt?
Ich habe weniger durch Ratschläge, als vielmehr durch Vorbilder gelernt.

Welche (sozialen) Netzwerke nutzen Sie?
Keine digitalen; ansonsten die üblichen. Freunde, Kollegen und sonstige informelle und formelle Gesprächsrunden.

Welche berufliche Entscheidung würden Sie rückwirkend anders treffen?
Keine grundlegenden. Im Übrigen gilt: Hinterher ist man immer schlauer …

Arbeitnehmer sind dann gut, wenn ...
… sie dem Bild eines „guten“ Arbeitnehmers
Entsprechen wollen und der Arbeitgeber ein dafür geeignetes Umfeld schafft.

Was war Ihre beruflich schwerste Entscheidung?
Schwergefallen sind mir meine beruflichen Entscheidungen eigentlich nicht; der richtige Weg hat sich stets alsbald gezeigt.

Welche Themen sind für Sie die wichtigsten der nächsten zwölf Monate?
Digitalisierung der Arbeitswelt, Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Integration von Flüchtlingen.

Arbeit bedeutet mir ...

… eine Möglichkeit der Entfaltung der Persönlichkeit und Bestreiten des Lebensunterhalts.

Was fällt Ihnen zu „Arbeit und Arbeitsrecht“ ein?
Wenn die Zeitschrift „AuA“ gemeint ist: Kompakte, praxisorientierte Informationen zu Themen der Arbeitswelt und des Arbeitsrechts. Wenn die beiden Begriffe als solche gemeint sind: Beides hängt eng miteinander zusammen. „Arbeitsrecht“ sollte aber so ausgestaltet sein, dass es „Arbeit“ nicht verhindert, sondern ermöglicht! Das wird bei arbeitsrechtlichen Gesetzesvorhaben – gerade aus der jüngeren Zeit – nicht immer beachtet.

Was lesen Sie in AuA zuerst?
Das Editorial.

Welche Rituale pflegen Sie?
Wenn die Tasse Kaffee und der Blick in die Zeitung am Morgen bereits ein Ritual ist, dann dieses.

Mit wem würden Sie gerne mal ein Bier/ein Glas Wein trinken?
Vielleicht mit Dieter Nuhr, oder lieber Lothar Matthäus, oder doch Arundhati Roy, oder gar Kate Bush? Aber vielleicht mögen sie weder Bier noch Wein.

Wohin würden Sie gerne einmal reisen?
Rapa Nui.

Welches ist Ihr Lieblingsbuch?
Joseph und seine Brüder.

Ihre größte Leidenschaft ist ...
Erfreuen kann ich mich an Opern-, Konzert- und Theaterbesuchen und auch an guter Speis‘ und Trank.

Verraten Sie uns Ihr Lebensmotto?
Zwei Motti: Jeder Jeck is‘ anders! und Maß halten!

 

Vita: Geboren in Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaft, Politischen Wissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Heidelberg und Berlin. Promotion1993 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. 1999 Habilitation ebenda. Venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeits- recht, Europarecht und Internationales Privatrecht. 1999 bis 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Konstanz. Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages und des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes. Mitherausgeber Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht (EuZA). Vorsitzender Untersuchungsausschuss der LMU (2013 bis 2015); Dekan Juristische Fakultät (2015 bis 2017); Prodekan Juristische Fakultät; Beauftragter der LMU für Selbstkontrolle in der Wissenschaft.

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Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Zwanzig Fragen an Prof. Dr. Martin Franzen
Seite 668
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Wären Sie nicht Personaler geworden, was dann?

Das

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Wären Sie nicht Personalerin geworden, was dann?

Dann wäre ich sicherlich Winzerin geworden, da ich in einem kleinen Weinort an der Mosel

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Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?

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Existiert eine einheitliche Definition des Begriffs Hinweisgeber?

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Wären Sie nicht Arbeitsrechtlerin geworden, was dann?

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Wären Sie nicht Jurist geworden, was dann?

In jedem Fall hätte ich einen Beruf ergriffen, wo ich nah an den Menschen bin.

Der Beruf