Elektronische Lohnsteuerkarte kommt erst 2013

© PIXELIO/ tom-higgins
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Und noch ein Jahr später: Die „elektronische Lohnsteuerkarte“ soll nun erst am 1.1.2013 starten. Unerwartete technische Probleme – vor allem bei der Datenübertragung zu den Arbeitgebern – führen laut Bundesfinanzministerium zu dem nochmals verzögerten Start.

Ursprünglich sollten die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale Anfang 2012 eingeführt werden und die alte Lohnsteuerkarte aus Papier ablösen. Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte sollen zukünftig alle steuerrelevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zentral elektronisch gespeichert werden. Wegen anhaltender technischer Probleme hatten die Finanzverwaltungen aber bereits Anfang November  mitgeteilt, dass der ELStAM-Beginn auf das zweite Quartal 2012 verlegt werde. Nun also beschloss die Finanzministerkonferenz den neuen Beginn in 2013.

 

Die Eintragungen auf der (Papier-)Lohnsteuerkarte 2010 sind nun auch für 2012 weiter gültig. Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen die Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung 2011 eingereicht werden. Haben sich zum Vorjahr Änderungen ergeben, muss der Arbeitnehmer diese dem Finanzamt melden. Entweder erhält er dann einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder aber eine neue Ersatzbescheinigung. Berufseinsteiger 2012 können gleich eine Ersatzbescheinigung anfordern. Die Vereinfachungsregelung 2011 für Azubis gilt 2012 weiter.

 

Arbeitgeber können auf Basis dieser Verhältnisse dann den Steuerabzug vornehmen. Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug lässt sich im Wege der Einkommensteuerveranlagung 2012 korrigieren.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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