Zum Tag der Deutschen Einheit (Editorial AuA 10/15)

© Rainer Sturm/pixelio.de
© Rainer Sturm/pixelio.de

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

zum 25. Mal jährt sich in diesem Oktober die deutsche Wiedervereinigung! Nachdem am 20. September die Volkskammer der DDR und der Deutsche Bundestag sowie am 21. September auch der Bundesrat dem Einigungsvertrag zugestimmt hatten, wurden am 3.10.1990 nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur BRD gem. Art. 23 GG Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Ein historisches Ereignis, das nun bereits ein Vierteljahrhundert zurückliegt, was fast schon ein wenig unwirklich erscheint.

Auch – und vor allem – im Arbeitsrecht änderte sich in den fünf neuen Ländern Grundlegendes. Nicht zuletzt in „Arbeit und Arbeitsrecht“ hat dies seinen Niederschlag gefunden. Unter der Ägide meiner Vor-Vorgängerin Brigitte Udke, die die Redaktion zwei Jahrzehnte in der DDR geleitet hatte (und dies nach der Wende noch weitere zehn Jahre fortführte – auch dafür meine vollste Hochachtung, Frau Kollegin!) erschien AuA 10/1990 u. a. mit den Beiträgen „Leistungsprinzip und östliche Wirtschaftsformen“, „Führen in einem veränderten Umfeld“, „Die betriebsbedingte Kündigung“ sowie unter „Mitteilungen und Dokumente“ die „Veränderungen des Arbeits- und Sozialrechts mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland“.

Heutzutage kann man kaum noch erahnen, welchen Kraftakt es erfordert haben muss, sich auf solche komplett neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Behilflich bei der Einführung der neuen arbeitsrechtlichen Regelungen waren auch Wolfgang Hromadka und Rainer Sieg. Während Hromadka 1990 als Gastprofessor an der (Ost-)Berliner Humboldt-Universität lehrte, war Sieg Projektverantwortlicher für die Beschäftigungsbedingungen für die von der Treuhand erworbenen Betriebe seines Arbeitgebers, der Siemens AG. Anschließend halfen beide in anderen ehemaligen Ostblock-Staaten dem Arbeitsrecht auf die Sprünge: Hromadka in der Tschechischen Republik und Sieg in Polen. Später initiierten sie den Beirat unserer Zeitschrift, der seit 1998 besteht und einen steten Austausch der Redaktion mit der Unternehmenspraxis gewährleistet. Dafür nochmals herzlichen Dank an die beiden Professoren sowie an alle ehemaligen und aktuellen Beiratsmitglieder!

In der AuA-Redaktion kann noch eine Mitarbeiterin von den Vorwendezeiten berichten. Wenn Frau Ritter von den Bedingungen, Besonderheiten und Zuständen erzählt, unter denen vor 1990 gearbeitet (und gelebt) wurde, können die jungen Kollegen, die Verlagsleiterin und ich es manchmal kaum glauben.
An dieser Stelle möchte ich mich noch bei allen treuen AuA-Abonnenten bedanken, von denen einige – auch mithilfe des Heftes – die Umbrüche bei Währung, Wirtschaft, Sozialstaat und nicht zuletzt im Arbeitsrecht gemeistert haben.

 

Einen frohen, friedvollen und goldenen Oktober wünscht

Ihr

Volker Hassel
Chefredakteur

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Printer Friendly, PDF & Email

Eine tarifliche Regelung, nach der ein angestellter Zeitschriftenredakteur dem Verlag die anderweitige Verwertung einer während seiner

Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des

Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland

Die Anwendung agiler Methoden trägt zu Flexibilität von Abläufen sowie der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle bei und ermöglicht es, wachsende und

In der Januarausgabe der AuA widmen wir uns ganz aktuell und ausführlich im Titelthema „dem“ Dauerbrenner der vergangenen Jahre, dem Verfall von

Jüngst hat das Bundeskabinett die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld um drei Monate bis 31. Dezember verlängert, möglicherweise folgt