Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT
Die Auswahl von Schulungsformaten durch den Betriebsrat
Lieber Garmisch oder Sylt?
Hintergrund
Mitglieder des Betriebsrats haben gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG einen Schulungsanspruch, dessen Zweck es ist, die notwendigen Kenntnisse zu erlangen, um ihre betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben zu erfüllen. Die aus § 40 Abs.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
