Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG
Germelmann/Matthes/Prütting (Hrsg.), Bearbeitet von Elisabeth Dickerhof-Borello, Claas-Hinrich Germelmann, Claas Friedrich Germelmann, Eva Günther-Gräff, Reinhard Künzl, Angela Neubert-Vardon, Hanns Prütting, Axel Aino Schleusener, Günter Spinner, C. H. Beck Verlag, München, 11. neubearbeitete Auflage 2026, 1.924 Seiten, Preis: 189 Euro
Soeben ist die 11. Auflage des „Germelmann“ neu erschienen und der Umfang bewegt sich auf die 2.000 Seiten zu, aktuell in der Neuauflage sind es 1.924. Seit der letzten Auflage hat sich auch Wesentliches in Rechtsprechung und Literatur im Verfahrensrecht ereignet. Das Besondere am „Germelmann“ ist, dass im Rahmen einer Einführung ein umfassender und teils auch sehr detaillierter Überblick über das gesamte arbeitsgerichtliche Verfahren gegeben wird, was vor allem für die betriebliche Praxis von Bedeutung ist, wenn etwa in mittelständischen Betrieben keine Rechtsabteilung vorhanden sein sollte und es darum geht, zum Verfahrensablauf beim Arbeitsgericht sich einen Überblick zu verschaffen. Selbstverständlich ist es im Rahmen dieser Rezension nicht möglich, auf alle wesentlichen Bereiche, welche im „Germelmann“ ausgeführt sind, einzugehen, dies würde den Rahmen einer Buchbesprechung völlig sprengen; es sollen lediglich exemplarisch einige Bereiche hervorgehoben werden, wo die Schwerpunkte der Neuauflage liegen.
An erster Stelle soll die aktuelle Kommentierung zum elektronischen Rechtsverkehr erwähnt werden, hier wurden die §§ 46c bis 46h ArbGG auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht und die für die Praxis – insbesondere der Anwaltschaft und der Verbandsvertreter – relevanten Punkte sind umfassend erörtert mit den gebotenen Hinweisen für die sachgerechte Umsetzung in der Praxis. Sowohl bei der Schriftsatzeinreichung im erstinstanziellen Verfahren wie auch bei der Berufung und Revision bzw. der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren kommen leider vereinzelt immer wieder fatale Fehler vor, etwa die Verwechslung von Empfängerpostfächer im elektronischen Rechtsverkehr und Dergleichen, was zu irreparablen rechtlichen Nachteilen führen kann. Kurioses Beispiel war die – wohl gut gemeinte, aber leider deplazierte - Äußerung eines Gerichts auf Anfrage, man könne neben pdf-Formate auch solche in Word „verarbeiten“.
Ein weiterer Schwerpunkt der Neuauflage ist die Kommentierung der Rechtswegzuständigkeit im Urteils- und Beschlussverfahren (§§ 2 und 2a ArbGG) und die Darstellung der aktuellen Aspekte zum Arbeitnehmerbegriff; ob bei diesem zumindest im arbeitsrechtlichen Sinne irgendwann jemals ein gesicherter Rechtszustand eintreten wird ist eher fraglich, auch nach der Diskussion über den „Crowdworker“ kommt es immer wieder zu aktuellen Entwicklungen und Varianten der Vertragsgestaltung, die irgendwie so ziemlich genau zwischen angenommener und wohl zunächst auch gewollter Selbständigkeit liegen, aber auch Aspekte des Arbeitnehmerbegriffs aufweisen. Die Kommentierung des § 5 ArbGG ist hier hilfreich in der Praxis. Bei der Erläuterung der allgemeinen Vorschriften der §§ 1 bis 13a ArbGG sind insbesondere die wesentlich ergänzten Kommentierungen bei der Prozesskostenhilfe, der Kosten und der Kostentragungspflicht sowie beim internationalen Verfahren (§ 13a ArbGG) hervorzuheben, wobei Letzteres immer erheblichere Bedeutung hat. Für die anwaltschaftliche Praxis sind der aktuelle Streitwertekatalog und die Anmerkungen hierzu von erheblicher Relevanz.
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
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Einen weiteren Schwerpunkt der Neuauflage bilden die Kommentierungen des erstinstanziellen Verfahrens, hier bleibt aus der Sicht der Praxis so gut wie keine Frage offen. Das Güteverfahren, die außergerichtliche Konfliktbeilegung sowie die Durchführung der Videoverhandlung (§ 50a ArbGG) sind praxisorientiert ausgeführt, ebenso die Vorbereitung der streitigen Verhandlung, die Durchführung einer ggf. veranlassten Beweisaufnahme, die Abfassung des Urteils und die besondere Prozessförderung in Kündigungsschutzsachen. Auch die Normen der ersten Instanz im Beschlussverfahren (§§ 80 bis 85 ArbGG) sind praxisorientiert und mit Hinweisen für die anwaltschaftliche Tätigkeit in diesem Bereich erläutert. Fernerhin sind die Normen des zweit- und drittinstanziellen Verfahrens sowohl beim Urteils- wie auch beim Beschlussverfahren unter Einarbeitung der aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte umfassend dargestellt.
Wie auch schon in den Vorauflagen kommen sodann im Anhang die besonderen Verfahrensarten zur Erläuterung, wobei hier insbesondere das Einigungsstellenverfahren, die kirchenrechtlichen Regelungen und das Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zu erwähnen sind. Insgesamt betrachtet kann festgestellt werden, dass die Neuauflage des „Germelmann“ alle aktuellen Entwicklungen im Verfahrensrecht aufgegriffen hat und diesbezüglich sachgerechte und praxisorientierte Lösungen und begründete Standpunkte ausführt. Sicher, man kann in einzelnen Detailfragen, etwa beim Streitwert oder auch bei Kostenfragen, durchaus diskutieren, aber dies ändert nichts daran, dass dieser Kommentar für wohl alle realistischerweise in der Praxis auftretende Verfahrensfragen eine sachgerecht und gut begründete Lösung anbietet, wer dieser folgt, kann in der Praxis wohl so gut wie nicht daneben liegen.
Die aktuelle Neuauflage des Kommentars zum ArbGG sollte in keiner arbeitsrechtlichen Kanzlei und auch nicht in den Rechtsabteilungen größerer Betriebe fehlen, um im Streitfall hier kompetenten Rat einholen zu können, er ist daher uneingeschränkt zu empfehlen.
