Zahlungen nach Carried-Interest-Plan
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Zahlungen nach Carried-Interest-Plan
Problempunkt
Der Kläger war ab Mai 2001 nach einem Betriebsübergang bei der Beklagten bei einer ihrer Tochtergesellschaften im Bereich Private-Equity-Akquisitionen beschäftigt. Ziel dieses Geschäfts ist es, Unternehmensbeteiligungen zu erwerben, um sie - ggf. nach Umorganisation, Spaltung oder Neuausrichtung - mit Gewinn wieder zu veräußern.
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