Abmahnung wegen Schulungsverweigerung
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Abmahnung wegen Schulungsverweigerung
Problempunkt
Der Kläger leitete seit Juli 1979 die Niederlassung der Beklagten in B. Als ihn die Arbeitgeberin im April 2002 in die Abteilung Firmenkundenberatung im Betrieb in O versetzen wollte, klagte er dagegen erstinstanzlich erfolgreich. Im Dezember 2002 kündigte die Beklagte dem Kläger fristlos. Mit seiner Kündigungsschutzklage obsiegte der Niederlassungsleiter ebenfalls.
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