Lohnkürzung bei negativem Arbeitszeitkonto?
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Lohnkürzung bei negativem Arbeitszeitkonto?
Problempunkt
Zwischen den Parteien besteht u. a. Streit über die Berechtigung zum Einbehalt von Arbeitslohn. Die Beklagte betreibt mehrere Friseurgeschäfte; wobei die Klägerin aufgrund befristeten Arbeitsvertrages bis Ende November 1997 als Leiterin eines dieser Salons tätig wurde. Auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin fand der MTV für das Friseurhandwerk Anwendung.
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