Gekürztes 13. Monatsgehalt
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Gekürztes 13. Monatsgehalt
Problempunkt
Die Parteien haben im Arbeitsvertrag die Zahlung eines 13. Monatsgehaltes vereinbart. Regelungen über dessen Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit enthält der Arbeitsvertrag nicht. Der Kläger war die ersten 5,5 Monate des Jahres 1998 arbeitsunfähig erkrankt. Daraufhin kürzte der beklagte Arbeitgeber das 13. Monatsgehalt entsprechend.
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