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Auskunftsanspruch zur Gehaltsanpassung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Auskunftsanspruch zur Gehaltsanpassung

Problempunkt

Der Kläger war, ebenso wie die Arbeitnehmer H, Ha und L, langjährig als außertariflicher Angestellter (AT-Angestellter) bei der Beklagten tätig. Die Vergütung der AT-Angestellten und deren Erhöhung erfolgte nach betrieblichen Regelungen. Seit 1994 war der Kläger Betriebsratsmitglied.

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