Low Performer: Weniger Leistung - weniger Geld?
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Low Performer: Weniger Leistung - weniger Geld?
Problempunkt
Der Kläger ist als Maler und Lackierer bei der Beklagten tätig. Im März 2006 verrichtete er während zwei Wochen in sechs Wohnungen Maler- und sonstige Gewerke. Mit Schreiben vom 7.4.2006 mahnte ihn der Arbeitgeber wegen Minderleistung ab und zog 502 Euro brutto von seinem Märzlohn wegen "unbezahlten Urlaubs" ab.
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