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Stilllegung oder Unterbrechung?

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Stilllegung oder Unterbrechung?

Problempunkt

Die Klägerin war Vorsitzende des Betriebsrats bei der Beklagten. Aufgrund rückläufiger Aufträge wurde ab dem 1. September 1997 Kurzarbeit eingeführt. Nach Verlust auch des letzten Kunden stellte die Beklagte am 14. Januar 1998 die Produktion ein.

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