Konzerneigene Personalüberlassung
Lesedauer: ca. 5 Minuten
Konzerneigene Personalüberlassung
Problempunkt
Im Konzern gibt es eine eigene Arbeitnehmerüberlassungsfirma, die außer den zu verleihenden Mitarbeitern keine sonstigen Arbeitnehmer beschäftigt. Eine Arbeitnehmerüberlassungslizenz liegt nicht vor. Zwischen der Konzernmutter und der Arbeitnehmerüberlassungsfirma bestehen ein Beherrschungs- und ein Gewinnabführungsvertrag.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
