Ermittlung des tariflichen Urlaubsentgelts
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Ermittlung des tariflichen Urlaubsentgelts
Problempunkt
Der Kläger ist Mitglieder der IG Metall und arbeitet als Maschinenflämmer bei der beklagten Arbeitgeberin. Er erhält Prämienlohn. Im Juni 2003 schlossen die Beklagte und die IG Metall einen Haustarifvertrag.
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