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Benachteiligung Schwerbehinderter bei Einstellungsverfahren

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Benachteiligung Schwerbehinderter bei Einstellungsverfahren

Problempunkt

Die Klägerin ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und hatte 2006 die Befähigung zum Richteramt erworben. Beide Staatsexamen hatte sie mit der Note "befriedigend" bestanden. Im Jahr 2007 bewarb sie sich initiativ um eine Stelle als Arbeitsrichterin, u. a. in Bayern.

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