Freiwilligkeitsvorbehalt beim Weihnachtsgeld
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Freiwilligkeitsvorbehalt beim Weihnachtsgeld
Problempunkt
Die Parteien streiten über Weihnachtsgeldansprüche für die Jahre 2009 und 2010. Der Kläger ist seit 2004 beim beklagten Arbeitgeber beschäftigt. Er erhielt zuletzt ein monatliches Bruttogehalt i. H. v. 2.450 Euro. Bezüglich des Weihnachtsgelds enthält der Arbeitsvertrag folgende Regelung:
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