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Klagefrist bei auflösender Bedingung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Klagefrist bei auflösender Bedingung

Problempunkt

Die Klägerin ist mit einem Grad der Behinderung von 80 schwerbehindert und war als medizinisch-technische Assistentin bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand aufgrund einzelvertraglicher Verweisung der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) Anwendung. Nach dessen § 59 Abs.

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