Variable Vergütung – Festlegung eines Bonuspools
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Variable Vergütung – Festlegung eines Bonuspools
Problempunkt
Der Kläger erhält laut Arbeitsvertrag jährlich eine Bonuszahlung, die im Ermessen seiner Arbeitgeberin steht. Mit Vorstandsbeschluss von August 2008 legte diese für das Geschäftsjahr 2008 einen Bonuspool in bestimmter Höhe für den Geschäftsbereich des Klägers fest und teilte ihm dies mit.
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