Beschränkung unternehmerischer Entscheidungsfreiheit
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Beschränkung unternehmerischer Entscheidungsfreiheit
Problempunkt
Die Beklagte kündigte einem 55-jährigen Betriebsleiter - promovierter Chemiker - mit 23 Jahren Betriebszugehörigkeit. Zum Wegfall des Arbeitsplatzes führte sie aus, sie habe im Rahmen konzernweiter Veränderungen eine Stelle für Prozessentwicklung/Qualitätsmanagement geschaffen und diese mit Frau K. besetzt. Frau K.
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