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BVerfG: „Flashmobs“ sind verfassungsmäßig

Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten

BVerfG: „Flashmobs“ sind verfassungsmäßig

Problempunkt

Die Gewerkschaft ver.di hatte u. a. mittels SMS dazu aufgefordert, sich an „Flashmob-Aktionen“ zu beteiligen. Diese Aktionen wurden neben einem Aufruf auf der Homepage in der Presse und auf einer öffentlichen Kundgebung beworben. Die Teilnehmer der Aktionen sollten zur gleichen Zeit in bestreikten Filialen Pfennig­artikel kaufen und damit die Kasse blockieren.

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