BVerfG: „Flashmobs“ sind verfassungsmäßig
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BVerfG: „Flashmobs“ sind verfassungsmäßig
Problempunkt
Die Gewerkschaft ver.di hatte u. a. mittels SMS dazu aufgefordert, sich an „Flashmob-Aktionen“ zu beteiligen. Diese Aktionen wurden neben einem Aufruf auf der Homepage in der Presse und auf einer öffentlichen Kundgebung beworben. Die Teilnehmer der Aktionen sollten zur gleichen Zeit in bestreikten Filialen Pfennigartikel kaufen und damit die Kasse blockieren.
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