Arbeitgeber muss nicht über Steuernachteile aufklären
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Arbeitgeber muss nicht über Steuernachteile aufklären
Problempunkt
Die verheiratete Mitarbeiterin erhielt im Zeitraum von März bis Oktober 2010 monatlich 400 Euro, insgesamt 3.200 Euro. Sie legte dem Arbeitgeber auf Aufforderung ihre – auf die Steuerklasse III ausgestellte – Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 vor.
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