Sozialplanabfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
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Sozialplanabfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Problempunkt
Der 1950 geborene Kläger mit einem GdB 70 war bei der Beklagten bis zum 31.3.2012 beschäftigt. Bei seinem betriebsbedingten Ausscheiden erhielt er eine pauschale Abfindung von 10.000 Euro zzgl. 1.000 Euro Schwerbehindertenzuschlag nach dem Sozialplan (SP 2011). Gegenüber der Standardformel war das eine Differenz von 53.558 Euro.
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