Massenentlassung – Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat
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Massenentlassung – Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat
Problempunkt
Die Parteien stritten um die Wirksamkeit zweier Kündigungen. Die Beklagte hatte einen für sie existenziellen Auftrag verloren und daraufhin Ende Januar 2015 entschieden, ihren Betrieb zum 31.3.2015 stillzulegen. Nachdem ein Interessenausgleichsverfahren mit dem Betriebsrat gescheitert war, wurde ein Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG durchgeführt.
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