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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Verkehrssicherungspflichten des Arbeitgebers bei angekündigtem Sturm

Stellt der Arbeitgeber einen Firmenparkplatz zur Verfügung, hat er für dessen Verkehrssicherheit zu sorgen. Er muss die durch die Benutzung des Parkplatzes drohenden Gefahren für die abgestellten Fahrzeuge auf ein zumutbares Mindestmaß reduzieren.

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