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Unbilligkeit einer Weisung

Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Unbilligkeit einer Weisung

§ 106 GewO; § 315 BGB

Problempunkt

Der Kläger ist seit 2001 bei der Beklagten als Immobilienkaufmann beschäftigt. Er war zuletzt am Standort Dortmund eingesetzt. In den Jahren 2013/2014 haben die Parteien einen Kündigungsrechtsstreit geführt, in welchem der Kläger obsiegt hat. Mehrere Mitarbeiter am Standort Dortmund haben sodann jedoch eine Zusammenarbeit mit dem Kläger verweigert.

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