Unbilligkeit einer Weisung
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Unbilligkeit einer Weisung
§ 106 GewO; § 315 BGB
Problempunkt
Der Kläger ist seit 2001 bei der Beklagten als Immobilienkaufmann beschäftigt. Er war zuletzt am Standort Dortmund eingesetzt. In den Jahren 2013/2014 haben die Parteien einen Kündigungsrechtsstreit geführt, in welchem der Kläger obsiegt hat. Mehrere Mitarbeiter am Standort Dortmund haben sodann jedoch eine Zusammenarbeit mit dem Kläger verweigert.
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