Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

TVöD-VKA: Neue Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung

Die Parteien stritten über den Beginn der Stufenlaufzeit nach Herabgruppierung. Die Klägerin ist Sozialarbeiterin und war seit dem 1.5.2010 in der Entgeltgruppe S 14 Stufe 3 beschäftigt. Zum 15.4.2013 wurde sie mit ihrem Einverständnis versetzt und in die Entgeltgruppe S 12 Stufe 3 herabgruppiert. Sie ist der Auffassung, ab dem 1.5.2014 stehe ihr Vergütung nach Stufe 4 zu.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium