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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
TVöD-VKA: Neue Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung
Die Parteien stritten über den Beginn der Stufenlaufzeit nach Herabgruppierung. Die Klägerin ist Sozialarbeiterin und war seit dem 1.5.2010 in der Entgeltgruppe S 14 Stufe 3 beschäftigt. Zum 15.4.2013 wurde sie mit ihrem Einverständnis versetzt und in die Entgeltgruppe S 12 Stufe 3 herabgruppiert. Sie ist der Auffassung, ab dem 1.5.2014 stehe ihr Vergütung nach Stufe 4 zu.
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