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Steuerschaden bei vorzeitiger Abfindungszahlung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Steuerschaden bei vorzeitiger Abfindungszahlung

§§ 271 Abs. 2, 280 Abs. 1 und 2, 286, 287 BGB

Problempunkt

Im Anschluss an eine Kündigung der Arbeitgeberin schlossen die Parteien einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Darin verständigten sie sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2011 gegen Zahlung einer Abfindung von 47.500 Euro (brutto). Diese sollte „mit dem regulären Gehaltslauf des auf den Beendigungsmonat folgenden Kalendermonats ausbezahlt“ werden.

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