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BLICKPUNKT
Bundesteilhabegesetz & Co.
Aktuelles zum Schwerbehindertenrecht
1 Überblick: Eintretende Änderungen zum Jahreswechsel
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung und bessere Teilhabe von behinderten Menschen im öffentlichen Leben – insbesondere aber auch im Arbeitsleben – zu stärken. Für den Personaler von großer Relevanz sind primär die im SGB IX erfolgten Änderungen, vgl. auch Ellger, AuA 3/17, S. 147.
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