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VERGÜTUNG

Branchenzuschlagstarifverträge

Arbeitnehmerüberlassung in der Zeitarbeitsbranche

1 Auswirkungen der Gesetzesänderungen

Durch das Gesetz zur Änderung des AÜG (BGBl. I 2017, S. 258) wurde der Equal-Pay Grundsatz ab 1.4.2017 in § 8 AÜG n. F. verankert.

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