Direkt zum Inhalt
Prof. Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes Bild: Privat
Prof. Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes Bild: Privat
Lesedauer: ca. 4 Minuten
AKTUELL - Brennpunkt

Mitbestimmungsfreie Sondervergütung

Sondervergütungen für Arbeitnehmer, auf die kein dauerhafter Rechtsanspruch besteht (z. B. durch Tarif- oder Arbeitsvertrag), werden häufig unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt, der erreichen soll, dass die einmalige Gewährung keine Bindung des Unternehmens für die Zukunft auslöst, und zwar auch nicht durch betriebliche Übung.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium