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AKTUELL - Brennpunkt
Mitbestimmungsfreie Sondervergütung
Sondervergütungen für Arbeitnehmer, auf die kein dauerhafter Rechtsanspruch besteht (z. B. durch Tarif- oder Arbeitsvertrag), werden häufig unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt, der erreichen soll, dass die einmalige Gewährung keine Bindung des Unternehmens für die Zukunft auslöst, und zwar auch nicht durch betriebliche Übung.
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