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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

Vorbeschäftigung: BVerfG kippt Auslegung durch BAG

§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, wonach sachgrundlose Befristungen unzulässig sind, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, ist verfassungsgemäß. Eine Auslegung, dass zwischen der Beschäftigung (nur) ein mindestens dreijähriger Zeitraum liegen muss, ist nicht mit dem GG vereinbar.

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