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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Weiterhin kein Streikrecht für Beamte
Der Gesetzgeber hat das Streikverbot für Beamte als eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums zu beachten. Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG steht dem nicht entgegen. Das Verbot ist mit der EMRK vereinbar.
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