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Prof. Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes
Lesedauer: ca. 3 Minuten
AKTUELL - Brennpunkt

Die Schriftformfalle

Will ein Unternehmen mit einem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag eine Altersbefristungsvereinbarung treffen („Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das Regelaltersrentenalter erreicht.“), leitet es den schriftlichen Arbeitsvertrag ohne Unterschrift an den Arbeitnehmer, den dieser unterschrieben an den Arbeitgeber zurückreicht, und unterschreibt nun der

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