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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Grenzgängerregelung
Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen ihrem Wohnort in einem Vertragsstaat und dem Arbeitsort im anderen Staat pendeln. Das Besteuerungsrecht für Arbeitseinkünfte steht nach den DBA dem Wohnsitzstaat zu, kann aber bei Nichterfüllung der Voraussetzungen auf den Tätigkeitsstaat übergehen. Mit Bezug auf Zweifelsfragen bei der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art.
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