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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Voraussetzungen einer Jahressonderzahlung
Arbeitnehmer, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben gem. § 20 Abs. 1 TV-L (ebenso im TVöD) Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Das gilt für befristete wie für unbefristete Arbeitsverhältnisse gleichermaßen und ungeachtet dessen, ob schon zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat oder ob es bereits gekündigt wurde.
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