Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Deutschkurs für Flüchtlinge
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 4.7.2017 (IV C 5 – S 2332/09/10005) zur lohnsteuerlichen Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge geäußert. Allgemein führen berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Maßnahmen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt werden.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
