Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Übernahme einer Pensionszusage

Mit Schreiben vom 4.7.2017 (IV C 5– S 2333/16/ 10002) hat das BMF zu lohnsteuerlichen Folgerungen aus dem Übertrag von Pensionszusagen Stellung genommen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.