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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Wechselschichtzulage: Erhöhte Anforderungen im Krankenpflegedienst

Die Klägerin war Beschäftigte eines Krankenhauses. Nach dem Schichtplan, der an allen Kalendertagen 24 Stunden abdeckte, leistete sie am 2., 11. und 12.6. sowie am 2., 23. und 24.7.2015 Nachtschichtarbeit. Eine Wechselschichtzulage i. H. v. 105,00  Euro gem. § 8 Abs. 5 TVöD und § 48 Abs.

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